Wie Arbeitnehmerüberlassung funktioniert
Bei der Arbeitnehmerüberlassung – umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit – gibt es drei Beteiligte: den Verleiher (Personaldienstleister mit Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG), den Entleiher (den Kunden, etwa einen Arzneimittelhersteller) und Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der Verleiher schließt einen Überlassungsvertrag mit dem Kunden.
Im Unterschied zum Freelance-Einsatz im Dienstvertrag darf der Kunde Ihnen während der Überlassung arbeitsrechtliche Weisungen erteilen: Arbeitszeiten, Einsatzort, konkrete Aufgaben, Einbindung in Teams und Schichtpläne. Sie werden vollständig in seine Organisation eingegliedert. Ihr Gehalt zahlt jedoch der Verleiher, der auch Sozialversicherungsbeiträge abführt, Urlaub gewährt und im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung leistet.
Für erfahrene Life-Science-Fachleute wird die Überlassung häufig projektbezogen gestaltet: Der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher wird für die Dauer des Einsatzes befristet, das Gehalt orientiert sich an dem, was als Freelance-Satz für diese Rolle üblich wäre. Fachlich unterscheidet sich die Arbeit oft kaum von einem Freelance-Projekt – rechtlich und finanziell aber deutlich.
Allgemeine Information: Die Darstellung der AÜG-Regeln entspricht dem Stand 2026 nach unserer Recherche und ist keine Rechtsberatung. Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen können Abweichungen enthalten. Lassen Sie konkrete Arbeitsverträge im Zweifel prüfen.
Wann Kunden Arbeitnehmerüberlassung verlangen
Auftraggeber in regulierten Branchen entscheiden sich aus mehreren Gründen für Überlassung statt Dienstvertrag:
- Risiko der Scheinselbstständigkeit: Seit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der letzten Jahre bewerten viele Rechts- und Einkaufsabteilungen Freelance-Einsätze strenger. Wenn ein Einsatz nach Prüfung zu stark auf abhängige Beschäftigung hindeutet, wird er nur noch über Überlassung besetzt.
- Eingliederung in Linienfunktionen: Wer eine vakante Stelle vertritt – etwa eine QA-Funktion in der Chargendokumentation, eine Schichtleitung in der Produktion oder eine Position im Abweichungsmanagement –, arbeitet wie Stammpersonal. Ein selbstständiger Status ist dann schwer zu begründen.
- GMP-Weisungsgebundenheit: In GMP-Bereichen müssen alle Personen nach SOPs arbeiten, Schulungen absolvieren, Hygiene- und Kleidungsregeln einhalten und Anweisungen der verantwortlichen Personen folgen. Diese fachlich zwingende Einbindung kann bei der Statusbewertung als Weisungsgebundenheit gewertet werden. Überlassung löst diesen Konflikt, weil Weisungen dort ausdrücklich zulässig sind.
- Formale Verantwortlichkeiten: Funktionen, die im QM-System mit Unterschriftsbefugnis oder Freigaberechten verbunden sind, lassen sich bei Arbeitnehmern organisatorisch einfacher abbilden.
- Konzernrichtlinien: Manche Unternehmen legen für bestimmte Bereiche generell fest, dass Externe nur über Überlassung eingesetzt werden.
Typische Überlassungsrollen in Life Science sind QA-Tagesgeschäft, Produktions- und Schichtfunktionen, QC-Labor, Qualifizierungsingenieure in laufenden Projekten mit festen Teams sowie Vertretungen in Elternzeit oder bei Stellenvakanzen.
Höchstüberlassungsdauer: 18 Monate beim selben Kunden
Nach § 1 Abs. 1b AÜG darf ein Verleiher denselben Arbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen. Zeiten einer vorherigen Überlassung durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen.
Tarifverträge der Einsatzbranche können eine abweichende Höchstüberlassungsdauer festlegen; in bestimmten Branchen sind daher längere Zeiträume möglich. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt vom Tarifvertrag des Entleihers ab.
Für Life-Science-Projekte hat die 18-Monats-Grenze praktische Folgen. Lange Programme – etwa eine mehrjährige Remediation nach behördlichen Feststellungen, der Aufbau einer neuen Produktionsanlage oder die Einführung eines MES über mehrere Standorte – überschreiten diese Dauer leicht. Planen Sie frühzeitig, wie es nach 18 Monaten weitergeht: Wechsel in einen Dienstvertrag mit veränderter Aufgabe, Übernahme durch den Kunden oder Projektende.
Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, gilt nach dem AÜG grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher als zustande gekommen, sofern Sie nicht fristgerecht schriftlich erklären, am Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher festhalten zu wollen.
Equal Pay nach § 8 AÜG
Der Gleichstellungsgrundsatz in § 8 AÜG verpflichtet den Verleiher, Ihnen für die Zeit der Überlassung die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, die vergleichbare Stammbeschäftigte beim Entleiher erhalten (Equal Pay und Equal Treatment).
Ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen. Diese Abweichung ist beim Arbeitsentgelt aber grundsätzlich auf die ersten neun Monate der Überlassung begrenzt. Längere Abweichungen sind nur möglich, wenn der Tarifvertrag eine stufenweise Heranführung an ein gleichwertiges Entgelt vorsieht, die spätestens nach 15 Monaten erreicht sein muss.
Für erfahrene Life-Science-Experten ist Equal Pay in der Praxis meist weniger relevant als für klassische Zeitarbeit: Projektbezogene Überlassungsverträge für Spezialisten liegen beim Gehalt häufig über dem Niveau vergleichbarer Stammbeschäftigter, weil sie sich am Freelance-Markt orientieren. Equal Pay ist dann eine Untergrenze, keine Obergrenze. Relevant bleibt der Grundsatz bei Zusatzleistungen und Arbeitsbedingungen, etwa beim Zugang zu Kantine, Parkplätzen oder Kinderbetreuung des Entleihers.
Vom Stundensatz zum Bruttogehalt: die Umrechnung
Die entscheidende Frage für Freelancer lautet: Welches Bruttogehalt entspricht meinem bisherigen Stundensatz? Eine einfache Faktorformel gibt es nicht, aber die Logik lässt sich nachvollziehen.
Aus Ihrem Freelance-Satz bezahlen Sie selbst Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Urlaub, Krankheitstage, Akquisezeit und Leerlauf. In der Überlassung übernimmt der Verleiher den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, zahlt Urlaub und Entgeltfortzahlung und trägt das Auslastungsrisiko während des Einsatzes. Gleichzeitig behält er eine Marge für Vertrieb, Verwaltung und Gewinn.
| Position | Als Freelancer | In der Arbeitnehmerüberlassung |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | Komplett selbst getragen | Arbeitgeberanteil trägt der Verleiher |
| Urlaub | Unbezahlt, im Satz einkalkuliert | Bezahlter Urlaub laut Arbeitsvertrag |
| Krankheit | Kein Honorar | Entgeltfortzahlung |
| Leerlauf zwischen Projekten | Eigenes Risiko | Während des befristeten Vertrags beim Verleiher |
| Betriebliche Kosten | Selbst getragen, steuerlich absetzbar | Weitgehend entfallen |
| Reisekosten | Verhandelbar, inklusive oder exklusive | Nach Arbeitsvertrag und Reisekostenrichtlinie |
| Statusrisiko | Möglich | Entfällt |
Für einen fairen Vergleich sollten Sie nicht den Bruttostundenlohn mit dem Freelance-Satz vergleichen, sondern Ihren erwarteten Jahresnettobetrag in beiden Modellen. Rechnen Sie dazu Ihren Freelance-Satz mit realistischer Auslastung hoch, ziehen Sie alle selbst getragenen Kosten und Vorsorgebeiträge ab und stellen Sie das dem Nettogehalt in der Überlassung gegenüber. Viele stellen fest, dass ein Bruttogehalt, das auf den ersten Blick niedrig wirkt, bei voller Absicherung näher am Freelance-Ergebnis liegt als erwartet. Lassen Sie sich die Vergleichsrechnung im Zweifel von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigen.
Vorteile und Nachteile für Life-Science-Experten
Vorteile:
- Kein Risiko der Scheinselbstständigkeit für Sie und den Kunden.
- Volle Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
- Zugang zu Projekten, die ausschließlich über Überlassung besetzt werden – in einigen GMP-Bereichen ein erheblicher Teil der Nachfrage.
- Klare Einbindung: Sie dürfen Linienaufgaben, Freigaben und Teamverantwortung übernehmen, ohne dass dies den Vertragsstatus gefährdet.
- Weniger Verwaltung: keine eigene Rechnungsstellung, keine Umsatzsteuervoranmeldung für dieses Projekt.
Nachteile:
- Meist geringerer Nettobetrag als bei einem vergleichbaren Freelance-Honorar mit hoher Auslastung.
- Begrenzte Laufzeit beim selben Kunden durch die Höchstüberlassungsdauer.
- Weniger Flexibilität bei Arbeitszeit und parallelen Mandaten; Nebentätigkeiten müssen mit dem Verleiher abgestimmt werden.
- Betriebliche Ausgaben lassen sich nicht wie als Selbstständige geltend machen.
- Unterbrechung der Selbstständigkeit kann Auswirkungen auf Ihre Vorsorge- und Versicherungsplanung haben, etwa beim Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Worauf Sie im Arbeitsvertrag achten sollten
Wenn Sie ein Überlassungsangebot erhalten, prüfen Sie insbesondere:
- Befristung: Ist der Vertrag an die Projektdauer gekoppelt? Was passiert bei vorzeitigem Projektende?
- Gehalt und Zuschläge: Bruttomonatsgehalt, Regelungen zu Überstunden, Schicht-, Nacht- und Wochenendzuschlägen – in Produktion und Qualifizierung relevant.
- Arbeitszeit: Wochenstunden, Gleitzeit, Homeoffice-Möglichkeiten beim Entleiher.
- Reisekosten und Doppelte Haushaltsführung: Wird ein Einsatz fern vom Wohnort erstattet, und in welcher Höhe?
- Anwendbarer Tarifvertrag: Welcher Zeitarbeitstarifvertrag wird in Bezug genommen, und welche Folgen hat das für Equal Pay?
- Urlaub: Anzahl der Tage und Abstimmung mit dem Kunden.
- Nebentätigkeit: Dürfen Sie parallel kleinere Freelance-Mandate wahrnehmen, etwa Audits oder Gutachten?
- Übernahmeregelung: Ist eine spätere Übernahme durch den Kunden ausgeschlossen oder mit einer Vermittlungsgebühr verbunden?
Im Projekt-Check können Sie angeben, ob Sie grundsätzlich zu Arbeitnehmerüberlassung bereit sind. So werden Sie auch für Anfragen berücksichtigt, die Kunden ausschließlich in diesem Modell besetzen.
Typische Überlassungsszenarien in Pharma, MedTech und GxP-IT
Wie sich Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis anfühlt, hängt stark von der Rolle ab. Drei Szenarien zeigen die Bandbreite:
QA-Vertretung bei einem Arzneimittelhersteller: Ein Unternehmen mit fester Darreichungsform sucht für die Dauer einer Elternzeit eine erfahrene QA-Fachkraft, die Chargendokumentation prüft, Abweichungen bewertet und Change Controls begleitet. Die Rolle ist vollständig in das Team eingebunden, folgt dem Schichtplan der Produktion und trägt Unterschriftsbefugnisse im eQMS. Ein Dienstvertrag wäre hier kaum zu begründen; die Überlassung erlaubt dem Kunden, die Person wie eigenes Personal einzusetzen.
Qualifizierung in einem Neubauprojekt: Ein Biotech-Unternehmen errichtet eine neue Produktionslinie für Zellkulturprodukte. Das CQV-Team arbeitet in festen Strukturen mit Tagesplanung, Schichteinsätzen während der Inbetriebnahme und gemeinsamer Ressourcenplanung. Einige Experten werden im Werkvertrag für abgegrenzte Qualifizierungspakete beauftragt, andere über Überlassung, wenn sie flexibel im Team eingesetzt werden sollen.
Key-User-Rolle bei einer MES-Einführung: Ein Hersteller von Medizinprodukten führt ein MES ein und benötigt für die Hypercare-Phase Unterstützung im Schichtbetrieb, die Anwender schult und Störungen in der Produktion aufnimmt. Weil die Rolle eng in den Produktionsalltag eingebettet ist und Weisungen der Schichtleitung folgt, wird sie häufig über Überlassung besetzt, während die konzeptionelle Beratung im Dienstvertrag läuft.
Die Beispiele zeigen ein wiederkehrendes Muster: Dieselbe Projektorganisation kann beide Modelle nebeneinander nutzen. Entscheidend ist nicht die Fachrichtung, sondern ob eine Rolle ein abgegrenztes Ergebnis liefert oder eine Funktion im laufenden Betrieb ausfüllt. Wer beide Modelle für sich akzeptiert, kommt für mehr Anfragen in Frage.
Für viele erfahrene Freelancer ist die Überlassung deshalb keine Abkehr von der Selbstständigkeit, sondern eine Ergänzung: Zwischen zwei Freelance-Mandaten oder für ein besonders interessantes Projekt bei einem Kunden, der ausschließlich in diesem Modell beauftragt, kann ein befristeter Überlassungsvertrag sinnvoll sein. Wichtig ist, die Folgen für Krankenversicherung, Altersvorsorge und laufende Verträge vorab zu klären.
Projekt gesucht? Im Projekt-Check geben Sie Stundensatz, Verfügbarkeit, Auslastung, Einsatzort und Vertragsmodell an – wir gleichen Ihr Profil mit passenden Life-Science-Projekten ab.
Häufige Fragen
Bin ich in der Arbeitnehmerüberlassung noch Freelancer?
Nein. Während der Überlassung sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer des Personaldienstleisters und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie können Ihre Selbstständigkeit für andere Tätigkeiten grundsätzlich beibehalten, sofern der Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten erlaubt. Steuerliche und versicherungsrechtliche Folgen sollten Sie mit einer Beratung klären.
Wie lange darf ich beim selben Kunden überlassen werden?
Nach § 1 Abs. 1b AÜG grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate. Vorherige Überlassungen an denselben Entleiher werden angerechnet, wenn weniger als drei Monate dazwischen liegen. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Höchstdauern festlegen. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was bedeutet Equal Pay für Life-Science-Spezialisten?
Equal Pay nach § 8 AÜG verlangt, dass Sie mindestens das Entgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter erhalten. Tarifliche Abweichungen sind beim Entgelt grundsätzlich auf neun Monate begrenzt, mit Branchenzuschlagsmodellen auf bis zu 15 Monate. Für Spezialisten liegt das vereinbarte Gehalt oft ohnehin darüber, sodass Equal Pay eher als Untergrenze wirkt.
Warum verlangen Pharmaunternehmen zunehmend Arbeitnehmerüberlassung?
Viele Rollen in GMP-Bereichen erfordern enge Einbindung in SOPs, Teams und Freigabeprozesse. Diese Einbindung kann bei der Statusprüfung als Weisungsgebundenheit und Eingliederung gewertet werden. Arbeitnehmerüberlassung erlaubt diese Einbindung rechtlich ausdrücklich und vermeidet das Risiko der Scheinselbstständigkeit für Kunde und Experte.
Wie vergleiche ich ein Überlassungsgehalt mit meinem Freelance-Satz?
Vergleichen Sie nicht Stundenwerte, sondern den erwarteten Jahresnettobetrag. Ziehen Sie vom hochgerechneten Freelance-Umsatz alle selbst getragenen Kosten ab, darunter Sozialversicherung, Vorsorge, Versicherungen, unbezahlter Urlaub, Krankheit und Leerlauf. Stellen Sie das dem Nettogehalt in der Überlassung gegenüber. Eine steuerliche Beratung hilft bei der genauen Berechnung.
Kann ich nach der Überlassung direkt vom Kunden übernommen werden?
Das ist grundsätzlich möglich. Viele Überlassungsverträge zwischen Verleiher und Kunde enthalten jedoch Regelungen zu einer Vermittlungsvergütung bei Übernahme. Für Sie als Arbeitnehmer darf eine Übernahme nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Klären Sie die Bedingungen am besten frühzeitig mit dem Personaldienstleister.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; im Einzelfall Fachberatung einholen. Stand: 10/2026.